Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf der Teilfortschreibung fertiggestellt. In ihrer Sitzung am 22. März 2024 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg die erste Offenlage zum Planentwurf beschlossen.
Unterlagen des 1. Anhörungsentwurf:
Zusätzliche Informationen:
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgen über eine Beteiligungsplattform. Hier gelangen Sie zur Beteiligungsplattform der Teilfortschreibung Windenergie 2025.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Beteiligungszeiträume für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit.
Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie unter:
Aalen
Abtsgmünd
Adelmannsfelden
Bartholomä
Böbingen a.d. Rems
Bopfingen
Dischingen
Durlangen
Ellenberg
Ellwangen (Jagst)
Eschach
Essingen
Gerstetten
Giengen a.d. Brenz
Göggingen
Gschwend
Heidenheim a.d. Brenz
Herbrechtingen
Hermaringen
Heubach
Heuchlingen
Hüttlingen
Iggingen
Jagstzell
Kirchheim am Ries
Königsbronn
Lauchheim
Leinzell
Lorch
Mögglingen
Mutlangen
Nattheim
Neresheim
Neuler
Niederstotzingen
Obergröningen
Oberkochen
Rainau
Riesbürg
Rosenberg
Ruppertshofen
Schechingen
Schwäbisch Gmünd
Sontheim a.d. Brenz
Spraitbach
Steinheim am Albuch
Stödtlen
Täferrot
Tannhausen
Unterschneidheim
Waldstetten
Westhausen
Wört
Der Regionalverband informiert über potenzielle Windenergiegebiete in der Region Ostwürttemberg
Die Windenergieplanung in Ostwürttemberg nimmt Fahrt auf. Am 06. Mai 2024 startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans. Als Auftakt dazu sind Bürgerinformationsveranstaltungen geplant.
Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen dieser Veranstaltungen über das aktuelle Planverfahren zu informieren und Fragen zu stellen. Der Austausch an Info-Punkten bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Detail über einzelne Vorranggebiete zu erkundigen.
Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18Uhr (Einlass ab 17:30Uhr) und finden an folgenden Terminen statt:
Bürgerinformation am 06.05.2024 in Ellwangen
Speratushaus Ellwangen, Freigasse 5, 73479 Ellwangen
Zum Anmeldeformular:
https://eveeno.com/Buergerinfo_Ellwangen
Bürgerinformation am 07.05.2024 in Schwäbisch Gmünd
Congress-Centrum Stadtgarten (CCS) – Leutze-Saal,
Rektor-Klaus-Straße 9, 73525 Schwäbisch Gmünd
Zum Anmeldeformular:
https://eveeno.com/Buergerinfo_Schwaebisch_Gmuend
Bürgerinformation am 08.05.2024 in Heidenheim
Konzerthaus Heidenheim, Alfred-Bentz-Straße 6,
89522 Heidenheim a.d. Brenz
Zum Anmeldeformular:
https://eveeno.com/Buergerinfo_Heidenheim
Die Veranstaltung in Schwäbisch Gmünd am 07. Mai wird zudem als Live-Stream angeboten. Den Link dazu finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.
Mit einer Vielzahl neuer Gesetzespakete und -änderungen auf Bundes- und Landesebene wurden in den vergangenen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Energiewende bereitet.
Ein Grundstein der Energiewende stellt die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Aus diesem Grund wurden mit dem am 01. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmalig verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land definiert. Ziel ist es, bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die Windenergienutzung an Land zu sichern. Dafür soll jedes Bundesland einen festgelegten prozentualen Anteil seiner jeweiligen Landesfläche (sogenannte Flächenbeitragswerte) als Windenergiegebiete ausweisen.
In Baden-Württemberg beträgt der verbindliche Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, 1,8% der Landesfläche. Durch die Regionale Planungsoffensive, die am 17. März 2022 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg gestartet wurde, wurden die auf Landesebene geltenden Rahmenbedingungen zur Erreichung des Flächenziels festgelegt und im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert: Demnach sollen die Träger der Regionalplanung – die 12 Regionalverbände des Landes Baden-Württemberg – jeweils 1,8% ihrer Regionsfläche (= verbindliche Teilflächenziele) als Windenergiegebiete bis zum 31. September 2025 ausweisen und diese bis zum genannten Stichtag als Satzung beschließen lassen.