Regionalplanung

Planungsinstrument 
der
räumlichen Planung

Teilfortschreibungen

Manche Themen können nicht auf die Gesamtfortschreibung des Regionalplans warten und werden daher in Form von Teilfortschreibungen behandelt. In Ostwürttemberg wurden für die Kapitel Rohstoffsicherung und Erneuerbare Energien Teilfortschreibungen durchgeführt.

Gemäß dem Klimaschutzgesetz des Landes (§ 4b KSG BW) sollen in den Regionalplänen künftig Gebiete in einer Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik festgelegt werden, um das Klimaschutzziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.

Die Klimaziele des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie die Gewährleistung einer unabhängigeren Energieversorgung, verlangen einen neuen Planungsansatz, um den geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat deshalb am 02.12.2022 Beschlüsse zur Aufstellung des Teilregionalplans Windkraft und des Teilregionalplans Solarenergie gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst (vgl. Anlage: DS36/2022). Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans Wind und des Teilregionalplans Solarenergie, umfasst die gesamte Region Ostwürttemberg mit den Landkreisen Heidenheim und Ostalbkreis.

Gemäß § 9 Abs. 1 ROG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von dieser Aufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) bereits über den Planungsstart unterrichtet.

Es werden insbesondere die Städte und Gemeinden bzw. die entsprechenden Verwaltungsgemeinschaften gebeten den Regionalverband Ostwürttemberg über den Stand der Planungen und Vorhaben zu Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen auf ihren Gemarkungen zu informieren, da dies für die regionale Planung und die weitere Abstimmung der beiden Planungsebenen von besonderer Bedeutung ist.

Mit dem Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung legt der Regionalverband Ostwürttemberg ein wichtiges Planungswerk vor, das für die wirtschaftliche Entwicklung Ostwürttembergs in den kommenden Jahrzehnten besondere Bedeutung hat. Damit ist nicht nur betriebliche Sicherheit für die nächsten 20 Jahre geschaffen worden, sondern nicht zuletzt auch für die Beschäftigten ein Stück Sicherheit in Bezug auf ihre Arbeitsplätze. Planungsträger erhalten Sicherheit über die Raumnutzung der kommenden Jahrzehnte und die Wirtschaft erhält Klarheit über die regionale Bereitstellung von Flächen für den Rohstoffabbau. Auf insgesamt 565 ha Fläche werden künftig in 19 Abbaustätten die Betriebs- und Abbaugenehmigungen für oberflächennahe Rohstoffe beantragt werden können. Im Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung werden dafür Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen, die für die kommenden 20 Jahre die Möglichkeiten für den Abbau von Rohstoffen ermöglichen. Darüber hinaus werden in sogenannten Sicherungsgebieten für weitere 20 Jahre Flächen gesichert, in denen der nachgewiesene Rohstoff vor anderen Flächennutzungen gesichert werden soll.

Die Teilfortschreibung Rohstoffsicherung wurde am 17. Dezember 2018 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau genehmigt.

Die Teilfortschreibung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger vom 18. Januar 2019 rechtskräftig.

Genehmigungsurkunde der Teilfortschreibung „Rohstoffsicherung“

Veröffentlichung der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung

Ohne Energie geht nichts. Daher ist es eine der wichtigsten Aufgabenstellungen moderner Industriestaaten, die künftige Energieversorgung zu sichern. Eine besondere Herausforderung ist es dabei, den steigenden Energiebedarf zu decken und gleichzeitig unabhängiger von Energieeinfuhren zu werden.

Energie muss erzeugt, transportiert und verteilt werden. Dies sind immer auch regionale Fragestellungen, die nicht auf ein Gemeindegebiet beschränkt zu beantworten sind. Wegen ihrer überörtlichen Bedeutung und Wirkung müssen daher immer wieder gemeinsame Lösungen auf regionaler Ebene gefunden werden.

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 wurde beschlossen, alle in den Regionalplänen bisher festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete für Windenergie gesetzlich aufzuheben. Zukünftig sollen in den Regionalplänen nur noch Vorranggebiete für Windenergie ohne Ausschlusswirkung ausgewiesen werden, gleichzeitig wird die Planung auf einen zweiten Planungsträger, alle Städte und Gemeinden, gestützt.

Der Planungsausschuss hat daher am 20. Mai 2011 beschlossen, eine priorisierte und beschleunigte Teilfortschreibung Erneuerbare Energien durchzuführen. Ziel dieser Teilfortschreibung sollte es sein, anhand konkret definierter Ausschluss- und Abwägungskriterien ein möglichst konfliktfreies Planungskonzept für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erstellen.

In mehreren abgestuften Planungsschritten, die unter anderem eine informelle Beteiligung, ein Expertengespräch Artenschutz und die formelle Beteiligung umfassten, wurde die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien erarbeitet und am 16. Oktober 2013 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen.

Veröffentlichung der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien

Umweltbericht zur Teilfortschreibung Erneuerbare Energien