Regionalplanung

Planungsinstrument 
der
räumlichen Planung

Regionalplanung

Regionalplanfortschreibung

Der Regionalplan 2010 für Ostwürttemberg, der seit dem Jahr 1998 verbindlich ist, wird in einem längeren Planungsprozess fortgeschrieben. Er ist ein Handlungs- und Maßnahmenplan, mit dem die räumliche Entwicklung der Region geordnet und gesteuert wird. Hierzu setzt er belastbare und zukunftsweisende Freiraum-, Siedlungs- und Infrastrukturen fest. Ziel ist es, in allen Räumen der Region tragfähige und attraktive Lebensverhältnisse für die Menschen, hohe Lebensqualität durch bedarfsangepasste Wohnstätten, Raum zum Arbeiten, bedarfsgerechte Infrastrukturen und hochwertige Frei- und Naturräume zu erhalten und weiterzuentwickeln

Gesamtkonzept Regionalplan 2035

Der neue Regionalplan trifft Aussagen zu vielfältigen Themen. Die regionale Siedlungsstruktur wird die Raumkategorien, die Entwicklungsachsen und die Struktur der zentralen Orte aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 zusammenfassen, aber auch Vorschläge für den neuen LEP enthalten.

Das Kapitel Siedlungsentwicklung trifft Festsetzungen zur zukünftigen Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kommunen und regelt die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Freiraumbelange werden durch Gebietsfestlegungen der vielfältigen Schutzfunktionen in Text und Karte dargestellt und damit gegen Beeinträchtigungen geschützt. Hierzu zählen Gebiete für die Bodenerhaltung, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Hochwasserschutz sowie regionale Grünzüge und Grünzäsuren. In diesen Zusammenhängen haben auch Klimafolgenanpassung und Klimaschutz einen hohen Stellenwert im neuen Regionalplan. Um den Einsatz erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben, werden auch Gebiete geplant und dargestellt, die sich aus regionalplanerischer Sicht besonders für eine Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik eignen. Das Kapitel regionale Infrastruktur wird neben Standorten und Trassen für die Energiewirtschaft auch zentrale Aussagen zu allen Verkehrsthemen treffen, die von regionaler Bedeutung sind.

Ausgenommen aus der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2010 ist das Kapitel „Rohstoffsicherung“. Hierfür wurde bereits eine Teilfortschreibung durchgeführt, die seit dem 18. Januar 2019 rechtkräftig ist. Auch die Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ wird übernommen und durch das o.g. Freiflächen-Photovoltaik-Konzept ergänzt.

Für Sitzungsvorlagen und Beschlussfassungen, die die Regionalplanfortschreibung betreffen, besuchen Sie bitte unser Gremieninformationssystem.

 

 

Kreise und Kommunen Ostwürttemberg

 

Grundinformationen für die Regionalplanfortschreibung

Szenario Ostwürttemberg 2035

Die Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 sowie die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 sind abgeschlossen.

Die Verwaltung des Regionalverbands Ostwürttemberg erfasst derzeit die eingegangenen Stellungnahmen und wertet diese aus. Zu gegebener Zeit werden die am Verfahren beteiligten Institutionen und die Öffentlichkeit über die Auswertungen und weitere Schritte informiert.

 

Die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 fand im Beteiligungszeitraum: 02.11.2022 bis 02.12.2022 statt.

Einen Monat lang konnte jedermann gegenüber dem Regionalverband eine Stellungnahme abgeben (schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter beteiligungrvow@ostwuerttemberg.org
sowie elektronisch über die Beteiligungsplattform.

Die Planungsunterlagen wurden beim Regionalverband und den Landratsämtern der Region öffentlich ausgelegt. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 41 am 21.10.2022., über die Homepage des Landratsamtes Heidenheim und des Landratsamtes Ostalbkreis sowie über die Presse und die Website des Regionalverbandes.

Der Inhalt der Planungsdokumente des Regionalplans Ostwürttemberg 2035, die zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz auslagen umfassten den Textteil des Regionalplans 2035, den Umweltbericht, die Strukturkarte sowie die Raumnutzungskarte (für die Raumnutzungskarte empfiehlt sich der Download des Dokuments). Diese waren in der Beteiligungsplattform einsehbar sowie auf der Homepage des Regionalverbandes Ostwürttemberg.

 

Die Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 fand im Beteiligungszeitraum: 01.09.2022 bis 01.12.2022 statt.

Die TÖBs wurden über die Beteiligung am Verfahren informiert und konnten Ihre Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter beteiligungrvow@ostwuerttemberg.org sowie elektronisch über das Online-Beteiligungstool, auf dem die Planungsunterlagen online abrufbar waren, geben.

Der Inhalt der Planungsdokumente des Regionalplans Ostwürttemberg 2035, die zur Anhörung nach § 9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 2 LplG ausla, umfassten den Textteil des Regionalplans 2035, den Umweltbericht, die Strukturkarte sowie die Raumnutzungskarte (für die Raumnutzungskarte empfiehlt sich der Download des Dokuments). Diese waren in der Beteiligungsplattform einsehbar sowie auf der Homepage des Regionalverbandes Ostwürttemberg.

 

Verfahrensablauf

Nach umfassender Grundlagenerarbeitung und Bestandsanalyse wurden für jeden der Themenkomplexe Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Infrastruktur Einzelkonzepte erarbeitet, die zu einem räumlichen Gesamtkonzept zusammengefügt wurden. Im Sommer des Jahres 2021 führten wir eine informelle Beteiligung aller Städte und Gemeinden in der Region durch. Das räumliche Gesamtkonzept mit kartografischen Festlegungen (Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete) ergänzt durch einen Textteil mit den verbalen Festsetzungen in Plansätzen war seit Anfang September 2022 bis 1. Dezember 2022 in der formellen Beteiligung der öffentlichen Stellen, Kommunen, Verbände und Vereinigungen. Diese konnten zu dem Planwerk binnen drei Monaten eine Stellungnahme abgeben. Ab Anfang November 2022 erhielt die Öffentlichkeit einen Monat lang die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Regionalplanentwurf abzugeben.
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 41 am 21.10.2022.