Regionalplanung

Planungsinstrument 
der
räumlichen Planung

Regionalplanung

Regionalplanfortschreibung

Beteiligungszeitraum 11. März 2024 bis 12. April 2024

Der Planungsausschuss des Regionalverbands hat am 21. Februar 2024 eine erneute Änderung der Raumnutzungskarte in Heidenheim im Bereich Schlossberg und die Durchführung des beschränkten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg nach §9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 3 LplG beschlossen. Es handelt sich um eine kleinflächige Änderung der Raumnutzungskarte durch Rücknahme des Regionalen Grünzuges mit räumlich begrenzten Auswirkungen Bereich Schlossberg in Heidenheim.

Die geänderten Planungsdokumente des Regionalplans Ostwürttemberg 2035, die zur Beteiligung gem. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz ausliegen, umfassen:

 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen (mit Klick auf das jeweilige Planungsdokument).
Die Planungsunterlagen sind zudem während des Beteiligungszeitraumes beim Regionalverband und im Landratsamt Heidenheim öffentlich ausgelegt. Auf Nachfrage können Ausdrucke der Planungsdokumente unter Angabe Ihrer Postanschrift zugesandt werden.

Mitteilung von Anregungen zum Planentwurf senden Sie uns bitte bis spätestens 12. April 2024

per E-Mail an: beteiligungrvow@ostwuerttemberg(dot)org

Bitte senden Sie uns Ihre Stellungnahme ergänzend als Word-Datei, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Bitte beschränken Sie sich bei Ihren Anmerkungen auf die geänderten Aspekte.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme wie folgt an uns zu senden:

Per Post an: Regionalverband Ostwürttemberg, Bahnhofplatz 5, 73525 Schwäbisch Gmünd

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 9 Abs. 2 S. 3 ROG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Regionalverband Ostwürttemberg
Bahnhofplatz 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171/92764-24 (Regine Purr)
Fax: 07171/92764-15
E-Mail: beteiligungrvow@ostwuerttemberg(dot)org

 

Gesamtkonzept Regionalplan 2035

Der neue Regionalplan trifft Aussagen zu vielfältigen Themen. Die regionale Siedlungsstruktur wird die Raumkategorien, die Entwicklungsachsen und die Struktur der zentralen Orte aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 zusammenfassen, aber auch Vorschläge für den neuen LEP enthalten.

Das Kapitel Siedlungsentwicklung trifft Festsetzungen zur zukünftigen Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kommunen und regelt die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Freiraumbelange werden durch Gebietsfestlegungen der vielfältigen Schutzfunktionen in Text und Karte dargestellt und damit gegen Beeinträchtigungen geschützt. Hierzu zählen Gebiete für die Bodenerhaltung, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Hochwasserschutz sowie regionale Grünzüge und Grünzäsuren. In diesen Zusammenhängen haben auch Klimafolgenanpassung und Klimaschutz einen hohen Stellenwert im neuen Regionalplan. Um den Einsatz erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben, werden auch Gebiete geplant und dargestellt, die sich aus regionalplanerischer Sicht besonders für eine Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik eignen. Das Kapitel regionale Infrastruktur wird neben Standorten und Trassen für die Energiewirtschaft auch zentrale Aussagen zu allen Verkehrsthemen treffen, die von regionaler Bedeutung sind.

Ausgenommen aus der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2010 ist das Kapitel „Rohstoffsicherung“. Hierfür wurde bereits eine Teilfortschreibung durchgeführt, die seit dem 18. Januar 2019 rechtkräftig ist. Auch die Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ wird übernommen und durch das o.g. Freiflächen-Photovoltaik-Konzept ergänzt.

Für Sitzungsvorlagen und Beschlussfassungen, die die Regionalplanfortschreibung betreffen, besuchen Sie bitte unser Gremieninformationssystem.

Verfahrensablauf

Nach umfassender Grundlagenerarbeitung und Bestandsanalyse wurden für jeden der Themenkomplexe Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Infrastruktur Einzelkonzepte erarbeitet, die zu einem räumlichen Gesamtkonzept zusammengefügt wurden. Im Sommer des Jahres 2021 führten wir eine informelle Beteiligung aller Städte und Gemeinden in der Region durch. Das räumliche Gesamtkonzept mit kartografischen Festlegungen (Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete) ergänzt durch einen Textteil mit den verbalen Festsetzungen in Plansätzen wurde von Anfang September 2022 bis Ende November 2022 in die formelle Beteiligung der öffentlichen Stellen, Kommunen, Verbände und Vereinigungen gegeben. Diese konnten zum Planwerk binnen drei Monaten eine Stellungnahme abgeben. Von Anfang November 2022 an erhielt die Öffentlichkeit einen Monat lang die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf abzugeben. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 41 am 21.10.2022.

Die Verwaltung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat alle eingegangenen Stellungnahmen erfasst und ausgewertet.

Die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg sowie die zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg am 15. September 2023 beschlossen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 42 am 27.10.2023., über die Homepage des Landratsamtes Heidenheim und des Landratsamtes Ostalbkreis sowie über die Presse und die Website des Regionalverbandes.

Die Unterlagen der 2. anhörung können Sie hier einsehen:

Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen werden derzeit erfasst und ausgewertet.

Am 21. Februar 2024 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands eine erneute Änderung der Raumnutzungskarte in Heidenheim im Bereich Schlossberg und die Durchführung der 3. Offenlage in Form eines beschränkten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg nach §9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 3 LplG beschlossen.