Rechtskraft des Regionalplan 2035
Mit Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und der Bekanntmachung im Staatsanzeiger gilt für die Region Ostwürttemberg der Regionalplan 2035. Die konsolidierte Fassung enthält die Teilfortschreibungen Erneuerbare Energien 2014 sowie Rohstoffsicherung 2019, welche durch die Fortschreibung nicht geändert wurden, und stellt insofern die vollständigen regionalplanerischen Regelungen für die Region Ostwürttemberg dar.
Hinweis: Die Teilfortschreibungen Windenergie sowie Solarenergie befinden sich derzeit in Aufstellung und werden in der konsolidierten Fassung nachgeführt, sobald sie Rechtskraft erlangt haben.
Satzungsbeschluss und Genehmigung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat am 17. Juli den neuen Regionalplan für Ostwürttemberg als Satzung verabschiedet. Der Regionalplan 2035 wurde am 3. September 2025 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit lediglich redaktionellen Anpassungen genehmigt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 12. September wird der Regionalplan rechtskräftig. Der Regionalplan 2010. tritt somit außer Kraft.
Der genehmigte und rechtskräftige Regionalplan 2035 umfasst folgende Fassung:
Hinweise:
Die Raumnutzungskarte beinhaltet den verbindlichen Maßstab von 1:50.000, die Strukturkarte im Maßstab 1:200.000. Diese Zielmaßstäbe sind für die jeweilige Interpretation der Karten anzuwenden. Vergrößerungen und Verkleinerungen dieser Daten sind nur in Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit mit anderen Informationen zulässig.
Interaktiv können Sie den Kartenteil des Regionalplanes Ostwürttemberg 2035 auch über das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg einsehen und als Geodaten beziehen.
Gesamtkonzept Regionalplan 2035
Der neue Regionalplan trifft Aussagen zu vielfältigen Themen. Die regionale Siedlungsstruktur wird die Raumkategorien, die Entwicklungsachsen und die Struktur der zentralen Orte aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 zusammenfassen, aber auch Vorschläge für den neuen LEP enthalten.
Das Kapitel Siedlungsentwicklung trifft Festsetzungen zur zukünftigen Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kommunen und regelt die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Freiraumbelange werden durch Gebietsfestlegungen der vielfältigen Schutzfunktionen in Text und Karte dargestellt und damit gegen Beeinträchtigungen geschützt. Hierzu zählen Gebiete für die Bodenerhaltung, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Hochwasserschutz sowie regionale Grünzüge und Grünzäsuren. In diesen Zusammenhängen haben auch Klimafolgenanpassung und Klimaschutz einen hohen Stellenwert im neuen Regionalplan. Um den Einsatz erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben, werden auch Gebiete geplant und dargestellt, die sich aus regionalplanerischer Sicht besonders für eine Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik eignen. Das Kapitel regionale Infrastruktur wird neben Standorten und Trassen für die Energiewirtschaft auch zentrale Aussagen zu allen Verkehrsthemen treffen, die von regionaler Bedeutung sind.
Ausgenommen aus der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2010 ist das Kapitel „Rohstoffsicherung“. Hierfür wurde bereits eine Teilfortschreibung durchgeführt, die seit dem 18. Januar 2019 rechtkräftig ist. Auch die bisherigen Festlegungen der Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“, welche seit dem 5. September 2014 rechtskräftig ist, werden übernommen und durch das o.g. Freiflächen-Photovoltaik-Konzept ergänzt.
Für Sitzungsvorlagen und Beschlussfassungen, die die Regionalplanfortschreibung betreffen, besuchen Sie bitte unser Gremieninformationssystem.
Verfahrensablauf
Nach umfassender Grundlagenerarbeitung und Bestandsanalyse wurden für jeden der Themenkomplexe Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Infrastruktur Einzelkonzepte erarbeitet, die zu einem räumlichen Gesamtkonzept zusammengefügt wurden. Im Sommer des Jahres 2021 führten wir eine informelle Beteiligung aller Städte und Gemeinden in der Region durch. Das räumliche Gesamtkonzept mit kartografischen Festlegungen (Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete) ergänzt durch einen Textteil mit den verbalen Festsetzungen in Plansätzen wurde von Anfang September 2022 bis Ende November 2022 in die formelle Beteiligung der öffentlichen Stellen, Kommunen, Verbände und Vereinigungen gegeben. Diese konnten zum Planwerk binnen drei Monaten eine Stellungnahme abgeben. Von Anfang November 2022 an erhielt die Öffentlichkeit einen Monat lang die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf abzugeben. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 41 am 21.10.2022.
Die Verwaltung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat alle eingegangenen Stellungnahmen erfasst und ausgewertet.
Die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg sowie die zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg am 15. September 2023 beschlossen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 42 am 27.10.2023., über die Homepage des Landratsamtes Heidenheim und des Landratsamtes Ostalbkreis sowie über die Presse und die Website des Regionalverbandes.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden erfasst und ausgewertet.
Am 21. Februar 2024 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands eine erneute Änderung der Raumnutzungskarte in Heidenheim im Bereich Schlossberg und die Durchführung der 3. Offenlage in Form eines beschränkten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg nach §9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 3 LplG beschlossen und die beschränkte Beteiligung im Zeitraum vom 11. März bis zum 12. April 2024 durchgeführt.
Die Einwendungen der 2. und der 3. Anhörung wurden in die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs integriert. Über die Änderungen wurde im Planungsausschuss und der Verbandsversammlung in mehrere Sitzungen beraten. Der überarbeitete Regionalplanentwurf und die Aufstellung über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurde der Verbandsversammlung am 17.7.2024 vorgelegt und als Satzung beschlossen.
Der Regionalplan 2035 wurde am 3. September 2025 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit lediglich redaktionellen Anpassungen genehmigt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 12. September wird der Regionalplan rechtskräftig.