Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22. März 2024 den Rotor-Out-Status der bestehenden Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2014 mit mehrheitlicher Zustimmung des Klarstellungsbeschlusses bestätigt. Durch die Festlegung der Rotor-Out-Planung für die bestehenden Vorranggebiete können die Bestandgebiete vollumfänglich (1,5% der Regionsfläche) auf die Flächenbeitragswerte des Landes angerechnet werden.
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