31. August 2022

Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 gestartet

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2022 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für die Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 für die Region Ostwürttemberg (Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis) nach § 9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 2 LplG beschlossen.

Mit der Gesamtfortschreibung des neuen Regionalplans 2035 soll der Regionalplan 2010 für Ostwürttemberg, der seit dem Jahr 1998 verbindlich ist, abgelöst werden.

Mit dem formellen Beteiligungsverfahren geben wir Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Der Inhalt der Planungsdokumente des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 umfasst den Textteil mit Plansätzen, Begründungen und Anhängen, die Raumnutzungskarte, die Strukturkarte sowie den Umweltbericht.

Der Beteiligungszeitraum wurde vom 1. September 2022 bis 1. Dezember 2022 festgesetzt.

Wir bitten Sie hiermit als Behörde und Träger öffentlicher Belange nach § 9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 2 LplG um Stellungnahme bis spätestens 1. Dezember 2022. Unabhängig von dieser Frist bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs umgehend abzugeben. Bitte teilen Sie hierbei auch die Rechtsgrundlage mit, auf die sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für die Mitteilung von Anregungen zum Planentwurf nutzen Sie bitte unser Online-Beteiligungstool:

https://beteiligung-regionalplan.de/ostwuerttemberg/

Zur Vereinfachung ist Ihre Institution bereits vorregistriert und im System hinterlegt. Ihre personalisierten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden Ihnen zugesendet.

Auf Nachfrage können Ausdrucke der Planungsdokumente unter Angabe Ihrer Postanschrift zugesandt werden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme wie folgt an uns zu senden:

Per E-Mail an: beteiligungrvow@ostwuerttemberg.org

Per Post an: Regionalverband Ostwürttemberg, Bahnhofplatz 5, 73525 Schwäbisch Gmünd

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 unberücksichtigt bleiben können, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Regionalverband Ostwürttemberg
Bahnhofplatz 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171/92764-0
Fax: 07171/92764-15
E-Mail: beteiligungrvow@ostwuerttemberg.org