PRESSEMITTEILUNG 05.08.2022
In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause im Ostalbkreishaus in Aalen hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg über den Entwurf des Regionalplans 2035 beraten und ihn zur Anhörung der Städte und Gemeinden, Kreise, weiterer Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit freigegeben.
Zuvor hatten die Verbandsmitglieder über eine Reihe von Änderungsanträgen zu den Plansätzen des Regionalplans zu entscheiden. Dabei ging es um einen Antrag der Fraktion Die Grünen, die Ortsumfahrungen von Söhnstetten, Gerstetten, Gussenstadt, Essingen, Ober- und Niederstotzingen, Hohenmemmingen und Elchingen aus den Vorschlägen des Regionalplans zur Umsetzung regionalbedeutsamer Straßenmaßnahmen zu streichen. Begründet wurden die Anträge mit Zweifeln an der Entlastungswirkung und mit den Auswirkungen auf die Klimasituation durch den Flächenverbrauch. Dem wurde entgegengehalten, dass es um die Entlastung stark befahrener Ortsdurchfahrten gehe, die teilweise von den Kommunen schon seit Jahren gefordert werden. Mit den Ortsdurchfahrten würden auch die Ortszentren für das Wohnen wieder attraktiver. In der Abstimmung wurde der Antrag auf Herausnahme dieser Ortsumfahrungen abgelehnt.
In einem weiteren Antrag ging des der SPD-Fraktion darum, in den regionalen Grünzügen des Regionalplans künftig Freiflächen-PV-Anlagen im Umfang bis zu 6 ha zuzulassen. Der Planentwurf hatte bisher einen Umfang von 4 ha für Freiflächen-PV-Anlagen in Grünzügen vorgesehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Regionalplanentwurf bereits 1700 ha geeignete Flächen für Freiflächen-PV festsetzt, bei denen die Konflikte mit der Bodenqualität und weiteren Freiraumbelangen sehr gering ist. Darüber hinaus gibt es weitere Flächen, auf denen Städte und Gemeinden Freiflächen-PV-Anlagen im Rahmen der Bebauungsplanung zulassen könnten. Im Übrigen wolle der Regionalverband im Herbst einen weiteren Teilregionalplan für die Nutzung erneuerbarer Energien aufstellen, um weitere Flächen für die Nutzung der Wind- und Solarenergie zu identifizieren. Deshalb wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ein weiterer Antrag betraf die Behandlung des Themas Oberzentrum der Region Ostwürttemberg im künftigen Regionalplan. Gegen die Stimmen der Antragsteller wurde ein Antrag der Fraktion der AfD, Aalen als Oberzentrum festzusetzen, abgelehnt. Bekräftigt haben die Mitglieder des Regionalverbands den Vorschlag im Entwurf des Regionalplans, dass die Region Ostwürttemberg ein Oberzentrum in Netzwerkstruktur, bestehend aus den derzeitigen Mittelzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd im künftigen Landesentwicklungsplan bilden sollen. Bekräftigt wurde auch die Auffassung, dass die vier Städte diese Forderung mit Inhalten füllen, sodass die Wahrnehmung oberzentraler Funktionen konkret verankert werden kann. Dies zeige, so die einhellige Auffassung, eine Zukunftsvision für die Region und ermögliche es dem Land, das Oberzentrum, bestehend aus den vier Städten, in Netzwerkfunktion umzusetzen und zu unterstützen. Mit dieser Zielrichtung will die Region nun auf die Landesregierung zugehen und in der laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplans ihre Vorstellungen formulieren.
In einer Schlussbetrachtung haben die Verbandsmitglieder den Prozess der Erarbeitung des Gesamtentwurfs des Regionalplans 2035 noch einmal Revue passieren lassen und die Planungsschritte und die intensive Auseinandersetzung mit den Zielsetzungen für die kommenden 15 Jahre in der Region gewürdigt. Der Regionalplan 2035 enthalte in vier Kapiteln Ziele und Grundsätze der anzustrebenden räumlichen Entwicklung Ostwürttembergs. Dabei hoben die Verbandsmitglieder hervor, dass es in Hinblick auf die Flächennutzungen für die vielfältigen Entwicklungsansprüche einer vorausschauenden und langfristigen Strategie bedarf, um auch auf kurzfristige Anforderungen, die die Veränderungen in Deutschland und Europa, sei es bei der Transformation der Wirtschaft, der Bereitstellung von genügend Wohnraum, der Sicherung der Energieversorgung, der Beseitigung von Engpässen in der Verkehrsinfrastruktur und nicht zuletzt der Bekämpfung des Klimawandels Antworten geben zu können. . Für all diese Zielsetzungen formuliere der Regionalplan 2035 einen Sollzustand in der Zukunft. Hervorgehoben und gewürdigt wurde der hohe Stand der regionalplanerischen Qualität in Ostwürttemberg, nicht zuletzt durch den Teilregionalplan Erneuerbare Energie und Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region sowie durch den aktuellen Regionalplanentwurf 2035.
Durch dieses hohe Planungsniveau schaffe Ostwürttemberg Raum, damit die Unternehmen wirtschaften können, die Bevölkerung Arbeit findet und Raum zum Wohnen und Leben hat. Geprägt sei der Regionalplanentwurf auch von dem Ausgleich der vielfältigen Ansprüche an die Flächennutzung für Wohnen, Gewerbe, Energieversorgung, Verkehr sowie die Freiraumsicherung. In einem intensiven mehrjährigen Planungsverfahren habe der Regionalverband eine Abwägung der verschiedenen Spannungsfelder vorgenommen und planerische Grundlagen für eine gute Entwicklung der Region Ostwürttemberg gelegt. Der Regionalplanentwurf 2035 wurde sodann bei zwei Gegenstimmen der AfD Vertreter mehrheitlich beschlossen. An den Beschluss des Planentwurfs schließt sich nun die Anhörung der Städte und Gemeinden, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit an. Die Öffentlichkeit wird im Herbst Gelegenheit haben, zu den Festsetzungen des Regionalplans
Stellung zu nehmen. Darauf wird in den Veröffentlichungsorganen der Landkreise rechtzeitig hingewiesen. Im Anschluss wird der Regionalverband die eingegangenen Stellungnahmen aufarbeiten und den Regionalplan als Satzung beschließen.