20. Juli 2022

Zu dem Bericht in der Heidenheimer Zeitung aus der Sitzung des Gemeinderates von Gerstetten „Ortsumfahrung Gussenstadt soll möglich bleiben“ teilt der Regionalverband Ostwürttemberg folgendes mit:

PRESSEMITTEILUNG 15.07.2022

Der Regionalverband Ostwürttemberg erstellt derzeit den Regionalplan 2035. Dieser enthält auch ein Kapitel zur regionalen Infrastruktur und damit einen Verkehrsplan für die Region Ostwürttemberg. Für den Straßenverkehr sind in diesem Regionalverkehrsplan verschiedene Ausbauziele für Bundes- und Landesstraßen genannt. Darüber hinaus enthält der Regionalverkehrsplan auch Vorschläge, regional bedeutsame Straßenmaßnahmen in der Region umzusetzen. Hierzu gehört auch der Neubau einer Ortsumfahrung von Gerstetten und Gussenstadt im Zuge der Landesstraße L 1164.

Mit diesem Plansatz werden die genannten Straßenmaßnahmen den Trägern der Verkehrsplanung auf Landesebene zur Umsetzung vorgeschlagen. Die L 1164 bei Gerstetten und Gussenstadt hat als regionale Verbindung eine hohe Austausch- und Versorgungsfunktion zwischen Herbrechtingen und Geislingen an der Steige. Durch die Verlagerungswirkungen der Ortsumfahrungen können die Ortsdurchfahrten von Gerstetten und Gussenstadt vom Durchgangsverkehr, damit auch vom Schwerverkehr, entlastet werden. Sie ist damit eine wichtige regionale Tangente für eine direkte Verbindung zwischen Fils- und Brenztal und stellt den Anschluss an die A 7 her. Daher hat der Regionalverband in einem langen Erarbeitungsprozess diese Straßenmaßnahmen als Vorschlag in den Regionalverkehrsplan aufgenommen. In der letzten Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands hat die Fraktion B90/Die Grünen nun beantragt, diese Umfahrungen aus dem Plan herauszunehmen. Begründet wird dies hauptsächlich damit, dass landwirtschaftlich wertvolle Flächen geschützt werden sollen. Statt einzelner Ortsumfahrungen solle man die ganze Landstraße neu und gut ausbauen.

Über diesen Antrag der Fraktion B90/Die Grünen ist bisher nicht entschieden worden. Die Mitglieder des Regionalverbandes haben sich darauf verständigt, in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am Freitag, 22. Juli 2022 um 13:30h im Landratsamt in Aalen über diesen und weitere Anträge zu beraten und zu beschließen. In dieser Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands soll auch der Entwurf des Regionalplans 2035 mit Plansätzen, Begründung, Umweltbericht und Raumnutzungskarte beschlossen werden. Im Anschluss daran findet die Anhörung der Kommunen sowie weiterer Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. In diesem Rahmen können alle Interessierten Stellung zu den Festsetzungen des Regionalplans 2035 nehmen.