31. Juli 2025

Teilfortschreibung Windenergie 2025

Ergebnisse der 2. Anhörung und Entwurf des Satzungsbeschlusses in der Verbandsversammlung beraten und beschlossen

Ein weiterer Meilenstein der Teilfortschreibung Windenergie 2025 ist geschafft: Am 18. Juli 2025 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg die Ergebnisse der 2. Anhörung des Planentwurfs beraten und die Gebietskulisse für den anstehenden Satzungsbeschluss beschlossen.

In die Endfassung des Teilregionalplans sollen gemäß der von der Verbandsversammlung gefassten Mehrheitsbeschlüsse nunmehr 15 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen überführt werden. Bei fünf dieser Gebiete wird der Gebietszuschnitt nochmals angepasst. Die nun beschlossene Vorranggebietskulisse umfasst 0,8 Prozent der Regionsfläche. Mit den seit mehr als 10 Jahren rechtskräftigen Vorranggebieten, die 1,5 Prozent der Regionsfläche Ostwürttembergs umfassen, wird mit der Gesamtkulisse von 2,3 Prozent der Regionsfläche somit das gesetzlich vorgeschriebene Teilflächenziel (1,8 Prozent Regionsfläche für die Windenergienutzung) gemäß § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) erfüllt. Der Satzungsbeschluss der Teilfortschreibung Windenergie 2025 durch die Verbandsversammlung ist nach der Sommerpause am 19. September 2025 geplant.

Bis dahin werden die Planunterlagen, bestehend aus Textteil mit Begründung, Kartenteil sowie Strategischer Umweltprüfung (Umweltbericht) finalisiert. Des Weiteren wird die Synopse zur 2. Anhörung erarbeitet. Alle Stellungnehmer und Stellungnehmerinnen werden nach der Verbandsversammlung am 19. September 2025 über die Abwägung ihrer Stellungnahme benachrichtigt.