Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat am 19. September 2025 die Teilfortschreibung Windenergie 2025 in öffentlicher Sitzung verabschiedet.
Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss der Teilfortschreibung Windenergie 2025 werden im Ergebnis 15 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen in der Region Ostwürttemberg festgelegt, die 0,8 Prozent der Regionsfläche umfassen. Bei acht der 15 Gebiete handelt es sich um direkte Erweiterungen von bestandskräftigen Windenergiegebieten. In den ausgewiesenen Vorranggebieten können nun Windenergieanlagen geplant und nach erfolgter Prüfung und Zustimmung der Genehmigungsbehörde errichtet werden. Damit bildet die Teilfortschreibung Windenergie 2025 den Rahmen für den nachhaltigen und zukunftsfähigen Ausbau der Windenergie in der Region Ostwürttemberg gemäß den bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben.
Planunterlagen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 (Stand Satzungsbeschluss 19.09.2025):
Zweckdienliche Unterlagen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 (Stand Satzungsbeschluss 19.09.2025):
Weitere Informationen:
Die Geodaten zu den Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 werden nach Inkrafttreten des Plans Anfang 2026 im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg (Link zum Geoportal) veröffentlicht.
Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg hat sich der Regionalverband in den vergangenen drei Jahren intensiv mit der Windenergieplanung für die Region Ostwürttemberg befasst. Am 02. Dezember 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 von der Verbandsversammlung gefasst. Im ersten Schritt des Planverfahrens wurden regionale Kriterien zur Ermittlung potenziell geeigneter Windenergiegebiete festgelegt und anhand des Kriterienkatalogs sogenannte Suchräume (Potenzialgebiete) ermittelt. Die Potenzialgebiete wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen dezidiert geprüft. Es folgte im Frühjahr 2024 der 1. Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025. Der Beschluss zur ersten Offenlage des Planentwurfs (1. Anhörung) erfolgte am 22. März 2024 durch die Verbandsversammlung. Im Frühjahr 2024 hatte die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zum 1. Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 abzugeben. Alle eingegangenen Anregungen wurden daraufhin geprüft und vom politischen Gremium des Regionalverbandes abgewogen. Der Planentwurf wurde entsprechend angepasst. Der 2. Anhörungsentwurf und die Durchführung des zweiten formellen Beteiligungsverfahrens wurden am 26. Februar 2025 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg beschlossen. Im Frühjahr 2025 konnten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen zum 2. Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 formal platzieren. Es folgte die Prüfung aller eingegangenen Anregungen. Der finale Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 sowie der Umgang mit den Stellungnahmen wurde schließlich am 18. Juli 2025 vom politischen Gremium des Regionalverbandes beraten. Im Sommer 2025 wurde die Teilfortschreibung Windenergie 2025 finalisiert. Am 19. September 2025 wurde der Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 von der Verbandsversammlung gefasst und damit das Planverfahren formal abgeschlossen. In den nachfolgenden Abschnitten werden die einzelnen Planungsschritte (Anhörungen) aufgeführt.
Der gesamte Planungsprozess wurde durch einen engen Dialog mit der Bevölkerung im Rahmen mehrerer Bürgerinformationsveranstaltungen, unterschiedlicher Beteiligungsformate sowie durch einen intensiven Austausch mit den Kommunen begleitet. Impressionen der Veranstaltungen finden Sie in den Absätzen weiter unten.
Der 2. Anhörungsentwurf und die Durchführung des zweiten formellen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 wurden am 26. Februar 2025 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen. Im Rahmen der förmlichen Anhörung hatten die Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 10. April bis 23. Mai 2025 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum zweiten Planentwurf der Teilfortschreibung abzugeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit startete am 23. April und endet am 23. Mai 2025. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ihre Stellungnahmen einreichen.
Das 2. Anhörungsverfahren wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung am 19. September 2025 abgeschlossen.
Alle Stellungnehmer und Stellungnehmerinnen wurden über die Abwägung ihrer Stellungnahme benachrichtigt. Die Synopse zur 2. Anhörung gem. § 9 Absatz 2 ROG i.V. mit § 12 Absatz 2 und 3 LplG – unterteilt nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Öffentlichkeit – sind nachfolgend einseh- und downloadbar:
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat zu Beginn der zweiten Offenlage (Anhörung) der Teilfortschreibung Windenergie 2025 eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger der Region und Umgebung ausgerichtet. Die Veranstaltung fand am vergangenen Mittwochabend in der Stadthalle Aalen statt und war mit 220 Teilnehmenden gut besucht.
Der Verbandsvorsitzende Gerhard Kieninger erläuterte zu Beginn die Hintergründe des aktuellen Teilregionalplans. Allgemeine Informationen zum Planverfahren sowie weitere Informationen zu den Ergebnissen der ersten Anhörung und den Anpassungen der Windenergiegebietskulisse im zweiten Anhörungsentwurf wurden von Franka Zanek, der Verbandsdirektorin, dargelegt. In der allgemeinen Fragerunde konnten die interessierten Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Verfahren äußern. Anschließend wurde an vier Informationspunkten im Detail auf die einzelnen Gebietsanpassungen und Vorranggebiete des zweiten Anhörungsentwurfs eingegangen. Hier konnten die Teilnehmenden konkrete Fragen zu den Gebieten stellen und ihre Anregungen platzieren.
Wir freuen uns, dass viele Interessierte die Informationsveranstaltung besucht haben und umfangreicher Austausch stattgefunden hat. Weiterhin stehen wir für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.
Der 1. Anhörungsentwurf und die Durchführung des ersten formellen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 wurden am 22. März 2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen. Im Rahmen der förmlichen Anhörung hatten die Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 15. April bis 15. Juli 2024 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Planentwurf der Teilfortschreibung abzugeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit startete am 06. Mai und endete am 30. Juni 2024. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ihre Stellungnahmen einreichen.
Das 1. Anhörungsverfahren wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung am 26. Februar 2025 abgeschlossen.
Alle Stellungnehmer und Stellungnehmerinnen wurden über die Abwägung ihrer Stellungnahme benachrichtigt. Die Synopse zur 1. Anhörung gem. § 9 Absatz 2 ROG i.V. mit § 12 Absatz 2 und 3 LplG – unterteilt nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Öffentlichkeit – sind nachfolgend einseh- und downloadbar:
Aalen
Abtsgmünd
Adelmannsfelden
Bartholomä
Böbingen a.d. Rems
Bopfingen
Dischingen
Durlangen
Ellenberg
Ellwangen (Jagst)
Eschach
Essingen
Gerstetten
Giengen a.d. Brenz
Göggingen
Gschwend
Heidenheim a.d. Brenz
Herbrechtingen
Hermaringen
Heubach
Heuchlingen
Hüttlingen
Iggingen
Jagstzell
Kirchheim am Ries
Königsbronn
Lauchheim
Leinzell
Lorch
Mögglingen
Mutlangen
Nattheim
Neresheim
Neuler
Niederstotzingen
Obergröningen
Oberkochen
Rainau
Riesbürg
Rosenberg
Ruppertshofen
Schechingen
Schwäbisch Gmünd
Sontheim a.d. Brenz
Spraitbach
Steinheim am Albuch
Stödtlen
Täferrot
Tannhausen
Unterschneidheim
Waldstetten
Westhausen
Wört
Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 am 06. Mai hat der Regionalverband Ostwürttemberg drei Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Die Veranstaltungen fanden in Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim statt.
Im allgemeinen Teil der Veranstaltungen erläuterte Franka Zanek, Verbandsdirektorin des Regionalverbands Ostwürttemberg, die Hintergründe und den Ablauf des aktuellen Planverfahrens. Jürgen Quentin, Referent der Fachagentur Windenergie an Land, gab in seinem Vortrag einen Überblick über Windenergieanlagen in Deutschland und den aktuellen technischen Stand dieser Anlagen. In jeweils anschließenden Fragerunden konnten die interessierten Bürgerinnen und Bürger Fragen dazu stellen. Im nachfolgenden Teil der Veranstaltungen wurde an Informationspunkten auf die einzelnen geplanten Vorranggebiete eingegangen. Hier konnten die Teilnehmenden konkrete Fragen zu den Gebieten stellen und ihre Anregungen dazu platzieren.
Die Präsentation des externen Referenten Jürgen Quentin können Sie hier einsehen.
Eine Aufzeichnung des allgemeinen Teils der Bürgerinformationsveranstaltung Schwäbisch Gmünd können Sie hier einsehen. Wir entschuldigen uns für technische Mängel in der Aufnahme.
Teil 1: Begrüßung, Einführung
Teil 2: Informationen zum bisherigen Verfahren und der Planung mit Fragrunde
Teil 3: Überblick zu Windenergieanlagen in Deutschland und aktueller Stand der Technik von Windenergieanlagen mit abschließender Fragerunde
Wir freuen uns, dass die Veranstaltungen auf reges Interesse gestoßen sind und stehen weiterhin für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.
Mit einer Vielzahl neuer Gesetzespakete und -änderungen auf Bundes- und Landesebene wurden in den vergangenen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Energiewende bereitet.
Ein Grundstein der Energiewende stellt die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Aus diesem Grund wurden mit dem am 01. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmalig verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land definiert. Ziel ist es, bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die Windenergienutzung an Land zu sichern. Dafür soll jedes Bundesland einen festgelegten prozentualen Anteil seiner jeweiligen Landesfläche (sogenannte Flächenbeitragswerte) als Windenergiegebiete ausweisen.
In Baden-Württemberg beträgt der verbindliche Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, 1,8% der Landesfläche. Durch die Regionale Planungsoffensive, die am 17. März 2022 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg gestartet wurde, wurden die auf Landesebene geltenden Rahmenbedingungen zur Erreichung des Flächenziels festgelegt und im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert: Demnach sollen die Träger der Regionalplanung – die 12 Regionalverbände des Landes Baden-Württemberg – jeweils 1,8% ihrer Regionsfläche (= verbindliche Teilflächenziele) als Windenergiegebiete bis zum 31. September 2025 ausweisen und diese bis zum genannten Stichtag als Satzung beschließen lassen.
Überblick zur Windenergie an Land – Umweltbundesamt
Windenergie: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Energieatlas des Landes Baden-Württemberg
FAQ Windenergie: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Veröffentlichungen der Fachagentur Wind und Solar
Wissensportal der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Erneuerbare BW