Teilfortschreibung Solarenergie

des Regionalplans Ostwürttemberg

Neues zur Teilfortschreibung Solarenergie

Der Regionalverband nimmt sich in diesem Jahr der Bearbeitung der Teilfortschreibung Solarenergie für die Region Ostwürttemberg an. Im Rahmen des Teilregionalplans sollen einzelne Festlegungen des Regionalplans 2035 überprüft und ggf. an neue Planungskriterien angepasst werden.

Auch die gesetzliche Privilegierung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich wird dabei in den Blick genommen: Derzeit sind Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und Hauptverkehrs-Schienenwegen (bis 200m) sowie als Agri-PV-Anlagen privilegiert. Das bedeutet, für diese Anlagen entfällt das Erfordernis eines Bebauungsplans. Allerdings sind öffentliche Belange (wie z.B. Ziele und Grundsätze der Raumordnung) und gesetzliche Vorgaben weiterhin zu prüfen und zu beachten.

Zum Einstieg in das Planverfahren und anlässlich der aktuellen Entwicklungen im Bereich Agri-Photovoltaik fand am 19. Januar 2026 im Kulturbahnhof Aalen die dritte Regionalkonferenz des Regionalverbandes statt. Bei dieser Wissenstransfer-Veranstaltung zum Thema Agri-PV wurde das Konzept der Doppelnutzung auf landwirtschaftlichen Flächen, Umsetzungsmöglichkeiten und die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Agri-Photovoltaik vorgestellt. Darüber hinaus berichtete Jan-Erik Bauer – Bürgermeister der Gemeinde Stödtlen – von den Erfahrungen seiner Kommune bei der Planung einer Agri-PV-Anlage.

Impressionen der Regionalkonferenz Agri-PV am 19. Januar 2026