Regionalplanung

Regionalplanänderungen

Regionalplanänderungen

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat am 17. Juli 2024 den neuen Regionalplan für Ostwürttemberg als Satzung verabschiedet. Der Regionalplan 2035 wurde am 3. September 2025 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit lediglich redaktionellen Anpassungen genehmigt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 12. September 2025 wird der Regionalplan rechtskräftig.

Im Laufe der Regionalplangesamtfortschreibung ergaben sich Planungen der Kommunen, die aufgrund des Verfahrensfortschritts nicht mehr in den Regionalplan 2035 aufgenommen werden oder zum relevanten Zeitraum noch keine ausreichende Planreife aufweisen konnten, um in der Entwurfserarbeitung berücksichtigt zu werden. Diese konkreten Planfälle sollen in einer ersten Regionalplanänderung nachgeführt werden, um die Entwicklungsbedarfe der Kommunen zu ermöglichen. Mit der eingetretenen Rechtskraft des Regionalplans 2035 können die Regionalplanänderungsverfahren angestoßen werden.

Das Verfahren zur Änderung eines Regionalplans richtet sich nach § 12 des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg (LplG 2003). Es sieht eine Beteiligung durch Gemeinden, Landkreisen und anderen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 3 des LPlG und anerkannten Naturschutzvereine vor. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit einzubeziehen. Das Beteiligungsverfahren endet durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands und wird nach der Genehmigung vom Wirtschaftsministerium (nun das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg) erst rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.