Rechtskraft des Regionalplan 2035
Mit Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und der Bekanntmachung im Staatsanzeiger gilt für die Region Ostwürttemberg der Regionalplan 2035. Die konsolidierte Fassung enthält die Teilfortschreibungen Erneuerbare Energien 2014 sowie Rohstoffsicherung 2019, welche durch die Fortschreibung nicht geändert wurden, und stellt insofern die vollständigen regionalplanerischen Regelungen für die Region Ostwürttemberg dar.

Hinweis: Die Teilfortschreibungen Windenergie sowie Solarenergie befinden sich derzeit in Aufstellung und werden in der konsolidierten Fassung nachgeführt, sobald sie Rechtskraft erlangt haben.
Satzungsbeschluss und Genehmigung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat am 17. Juli den neuen Regionalplan für Ostwürttemberg als Satzung verabschiedet. Der Regionalplan 2035 wurde am 3. September 2025 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit lediglich redaktionellen Anpassungen genehmigt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 12. September wird der Regionalplan rechtskräftig. Der Regionalplan 2010. tritt somit außer Kraft.
Der genehmigte und rechtskräftige Regionalplan 2035 umfasst folgende Fassung:
Hinweise:
Die Raumnutzungskarte beinhaltet den verbindlichen Maßstab von 1:50.000, die Strukturkarte im Maßstab 1:200.000. Diese Zielmaßstäbe sind für die jeweilige Interpretation der Karten anzuwenden. Vergrößerungen und Verkleinerungen dieser Daten sind nur in Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit mit anderen Informationen zulässig.
In Kürze können Sie den Kartenteil des Regionalplanes Ostwürttemberg 2035 auch interaktiv über das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg einsehen und als Geodaten beziehen.
Der neue Regionalplan trifft Aussagen zu vielfältigen Themen. Die regionale Siedlungsstruktur wird die Raumkategorien, die Entwicklungsachsen und die Struktur der zentralen Orte aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 zusammenfassen, aber auch Vorschläge für den neuen LEP enthalten.
Das Kapitel Siedlungsentwicklung trifft Festsetzungen zur zukünftigen Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kommunen und regelt die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Freiraumbelange werden durch Gebietsfestlegungen der vielfältigen Schutzfunktionen in Text und Karte dargestellt und damit gegen Beeinträchtigungen geschützt. Hierzu zählen Gebiete für die Bodenerhaltung, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Hochwasserschutz sowie regionale Grünzüge und Grünzäsuren. In diesen Zusammenhängen haben auch Klimafolgenanpassung und Klimaschutz einen hohen Stellenwert im neuen Regionalplan. Um den Einsatz erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben, werden auch Gebiete geplant und dargestellt, die sich aus regionalplanerischer Sicht besonders für eine Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik eignen. Das Kapitel regionale Infrastruktur wird neben Standorten und Trassen für die Energiewirtschaft auch zentrale Aussagen zu allen Verkehrsthemen treffen, die von regionaler Bedeutung sind.
Ausgenommen aus der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2010 ist das Kapitel „Rohstoffsicherung“. Hierfür wurde bereits eine Teilfortschreibung durchgeführt, die seit dem 18. Januar 2019 rechtkräftig ist. Auch die bisherigen Festlegungen der Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“, welche seit dem 5. September 2014 rechtskräftig ist, werden übernommen und durch das o.g. Freiflächen-Photovoltaik-Konzept ergänzt.
Für Sitzungsvorlagen und Beschlussfassungen, die die Regionalplanfortschreibung betreffen, besuchen Sie bitte unser Gremieninformationssystem.
Nach umfassender Grundlagenerarbeitung und Bestandsanalyse wurden für jeden der Themenkomplexe Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Infrastruktur Einzelkonzepte erarbeitet, die zu einem räumlichen Gesamtkonzept zusammengefügt wurden. Im Sommer des Jahres 2021 führten wir eine informelle Beteiligung aller Städte und Gemeinden in der Region durch. Das räumliche Gesamtkonzept mit kartografischen Festlegungen (Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete) ergänzt durch einen Textteil mit den verbalen Festsetzungen in Plansätzen wurde von Anfang September 2022 bis Ende November 2022 in die formelle Beteiligung der öffentlichen Stellen, Kommunen, Verbände und Vereinigungen gegeben. Diese konnten zum Planwerk binnen drei Monaten eine Stellungnahme abgeben. Von Anfang November 2022 an erhielt die Öffentlichkeit einen Monat lang die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf abzugeben. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 41 am 21.10.2022.
Die Verwaltung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat alle eingegangenen Stellungnahmen erfasst und ausgewertet.
Die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg sowie die zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg am 15. September 2023 beschlossen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 42 am 27.10.2023., über die Homepage des Landratsamtes Heidenheim und des Landratsamtes Ostalbkreis sowie über die Presse und die Website des Regionalverbandes.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden erfasst und ausgewertet.
Am 21. Februar 2024 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands eine erneute Änderung der Raumnutzungskarte in Heidenheim im Bereich Schlossberg und die Durchführung der 3. Offenlage in Form eines beschränkten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg nach §9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 3 LplG beschlossen und die beschränkte Beteiligung im Zeitraum vom 11. März bis zum 12. April 2024 durchgeführt.
Die Einwendungen der 2. und der 3. Anhörung wurden in die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs integriert. Über die Änderungen wurde im Planungsausschuss und der Verbandsversammlung in mehrere Sitzungen beraten. Der überarbeitete Regionalplanentwurf und die Aufstellung über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurde der Verbandsversammlung am 17.7.2024 vorgelegt und als Satzung beschlossen.
Der Regionalplan 2035 wurde am 3. September 2025 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit lediglich redaktionellen Anpassungen genehmigt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 12. September wird der Regionalplan rechtskräftig.
Die derzeit laufenden Regionalplanänderungsverfahren zum Regionalplan 2035 finden Sie hier.
Mit Genehmigung und durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 3. September 2025 wird der Regionalplan 2035 verbindlich. Gleichzeitig tritt der Regionalplan 2010 außer Kraft.
Den nicht mehr gültigen Regionalplan 2010 mit Textteil (pdf) sowie Kartenteil (jpg) können Sie zur Kenntnisnahme hier herunterladen.
8. Regionalplanänderung des Regionalplans 2010 „Gewerbegebiet Giengener Industriepark A7“, Giengen an der Brenz
Genehmigung: 25.02.2020 (rechtskräftig ab dem 13.03.2020)
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Satzungsbeschluss: 22.11.2019
7. Regionalplanänderung des Regionalplans 2010 „Gewerbegebiet Im Riegel“, Neresheim
Genehmigung: 22.01.2020 (rechtskräftig ab dem 07.02.2020)
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Satzungsbeschluss: 26.07.2019
6. Regionalplanänderung des Regionalplans 2010 „Gewerbegebiet Wasserfurche“, Lauchheim
Genehmigung: 31.03.2017 (rechtskräftig ab dem 28.07.2017)
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Satzungsbeschluss: 18.11.2016
6. Regionalplanänderung „Gewerbegebiet Wasserfurche“, Lauchheim – Gesamtunterlagen
5. Regionalplanänderung für den Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Oberkochen im Bereich der geplanten Gewerbefläche „Oberkochen-Süd, Teil II“
Genehmigung: 10.07.2015
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Genehmigungsurkunde der Regionalplanänderung Oberkochen
Satzungsbeschluss: 22.11.2013
5. Regionalplanänderung Oberkochen-Süd – Gesamtunterlagen
4. Regionalplanänderung, Limes Golfplatz Welland in Mögglingen/Essingen (gesetzliche Anhörung 07.01.2008 – 07.02.2008)
Satzungsbeschluss: 05.03.2008
Regionalplanerische Abwägungen zur Änderung des Regionalplanes 2010 Ostwürttemberg „Limes Golf Welland“
Umweltbericht zur Änderung des Regionalplanes 2010 Ostwürttemberg „Limes Golf Welland“
3. Regionalplanänderung, Holzmühle, III. Erweiterung in Rosenberg/Jagstzell (gesetzliche Anhörung 07.01.2008 – 07.02.2008)
Satzungsbeschluss: 05.03.2008
Regionalplanerische Abwägung zur Änderung des Regionalplanes 2010 Ostwürttemberg „Holzmühle, III. Erweiterung“ in Rosenberg/Jagstzell
2. Regionalplanänderung, Rohstoffabbau Bartholomä (gesetzliche Anhörung 23.04.2004 – 07.06.2004)
Satzungsbeschluss: 07.07.2004
Anhörungsunterlagen für die Regionalplanänderung im Bereich der Rohstoffsicherung für eine Steinbrucherweiterung der Firma Klöpfer & Söhne in Bartholomä Auslegung
1. Regionalplanänderung, Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen-Königsbronn (gesetzliche Anhörung 04.05.2001 – 11.06.2001)
Genehmigung: 10.03.2003
Genehmigungsurkunde der 1. Regionalplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen-Königsbronn“
Satzungsbeschluss: 23.11.2001
Änderung des Regionalplans für das interkommunale Gewerbegebiet Oberkochen-Königsbronn
Rohstoffsicherung 2019
Mit dem Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung legt der Regionalverband Ostwürttemberg ein wichtiges Planungswerk vor, das für die wirtschaftliche Entwicklung Ostwürttembergs in den kommenden Jahrzehnten besondere Bedeutung hat. Damit ist nicht nur betriebliche Sicherheit für die nächsten 20 Jahre geschaffen worden, sondern nicht zuletzt auch für die Beschäftigten ein Stück Sicherheit in Bezug auf ihre Arbeitsplätze. Planungsträger erhalten Sicherheit über die Raumnutzung der kommenden Jahrzehnte und die Wirtschaft erhält Klarheit über die regionale Bereitstellung von Flächen für den Rohstoffabbau. Auf insgesamt 565 ha Fläche werden künftig in 19 Abbaustätten die Betriebs- und Abbaugenehmigungen für oberflächennahe Rohstoffe beantragt werden können. Im Teilregionalplan für die Rohstoffsicherung werden dafür Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen, die für die kommenden 20 Jahre die Möglichkeiten für den Abbau von Rohstoffen ermöglichen. Darüber hinaus werden in sogenannten Sicherungsgebieten für weitere 20 Jahre Flächen gesichert, in denen der nachgewiesene Rohstoff vor anderen Flächennutzungen gesichert werden soll.
Die Teilfortschreibung Rohstoffsicherung wurde am 17. Dezember 2018 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau genehmigt.
Die Teilfortschreibung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger vom 18. Januar 2019 rechtskräftig.
Genehmigungsurkunde der Teilfortschreibung „Rohstoffsicherung“
Veröffentlichung der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung
Erneuerbare Energien 2014
Ohne Energie geht nichts. Daher ist es eine der wichtigsten Aufgabenstellungen moderner Industriestaaten, die künftige Energieversorgung zu sichern. Eine besondere Herausforderung ist es dabei, den steigenden Energiebedarf zu decken und gleichzeitig unabhängiger von Energieeinfuhren zu werden.
Energie muss erzeugt, transportiert und verteilt werden. Dies sind immer auch regionale Fragestellungen, die nicht auf ein Gemeindegebiet beschränkt zu beantworten sind. Wegen ihrer überörtlichen Bedeutung und Wirkung müssen daher immer wieder gemeinsame Lösungen auf regionaler Ebene gefunden werden.
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 wurde beschlossen, alle in den Regionalplänen bisher festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete für Windenergie gesetzlich aufzuheben. Zukünftig sollen in den Regionalplänen nur noch Vorranggebiete für Windenergie ohne Ausschlusswirkung ausgewiesen werden, gleichzeitig wird die Planung auf einen zweiten Planungsträger, alle Städte und Gemeinden, gestützt.
Der Planungsausschuss hat daher am 20. Mai 2011 beschlossen, eine priorisierte und beschleunigte Teilfortschreibung Erneuerbare Energien durchzuführen. Ziel dieser Teilfortschreibung sollte es sein, anhand konkret definierter Ausschluss- und Abwägungskriterien ein möglichst konfliktfreies Planungskonzept für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erstellen.
In mehreren abgestuften Planungsschritten, die unter anderem eine informelle Beteiligung, ein Expertengespräch Artenschutz und die formelle Beteiligung umfassten, wurde die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien erarbeitet und am 16. Oktober 2013 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen.
Veröffentlichung der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen