15. Januar 2026

Pressemitteilung

Teilfortschreibung Windenergie der Region Ostwürttemberg rechtskräftig

 

Die Windenergieplanung des Regionalverbandes Ostwürttemberg ist zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft getreten. Der Teilregionalplan stellt damit die Weichen für den Ausbau der Windenergie in der Region.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat am 19. September 2025 nach rund drei Jahren intensiver Planung und Abstimmung die Teilfortschreibung Windenergie 2025 verabschiedet. Im anschließenden Anzeigeverfahren erhob das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen keine Einwendungen gegen den Teilregionalplan. Mit der am 15. Januar 2026 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung wurde die Teilfortschreibung Windenergie und damit 15 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen rechtsverbindlich. Innerhalb der Vorranggebiete können jetzt Windenergieanlagen geplant und nach erfolgter Prüfung und Zustimmung der Genehmigungsbehörde errichtet werden. Damit bildet die Teilfortschreibung Windenergie 2025 den Rahmen für den nachhaltigen und zukunftsfähigen Ausbau der Windenergie in der Region Ostwürttemberg gemäß den bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben.

Mit Inkrafttreten der Teilfortschreibung Windenergie 2025 und der Anrechnung der bereits seit mehr als 10 Jahren rechtsverbindlichen Vorranggebiete erfüllt die Region Ostwürttemberg damit auch das gesetzliche Teilflächenziel nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW).

Weitere Informationen zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 finden Sie hier: Teilfortschreibung Windenergie 2025

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