In vielen ländlichen Räumen gehen Gemeinden neue Wege, um die Versorgung ihrer Bevölkerung mit allen Angeboten des täglichen Bedarfs zu sichern. Dies gilt für die Nahversorgung, für soziale Dienste und für die Mobilität. Um dies zu gewährleisten, ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar geworden. Vor Ort unterstützen zunehmend aktive Bürger Angebote der Daseinsvorsorge und gestalten somit das gesellschaftliche Leben. Doch die vorhandenen Ressourcen und die notwendige Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement sind keineswegs langfristig gesichert. Im Zuge des gesellschaftlichen und demografischen Wandels stellt sich die Frage nach der zukünftigen Tragfähigkeit ehrenamtlicher Lösungen und der Verknüpfung von „Ehrenamt“ und „Hauptamt“.
Am Beispiel der Region Ostwürttemberg erarbeiten der Regionalverband Ostwürttemberg, die Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis und die Gemeinde Rainau, wie die Angebote der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung besser erreichbar werden und wie sich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger hierfür einsetzen können.
Mit dem Projekt sollen Antworten auf die Fragen gegeben werden, inwieweit die heute vorhandenen ehrenamtlichen Strukturen auch in den kommenden Jahren verfügbar sind und wie diese langfristig aufgebaut und unterstützt werden können, um die Daseinsvorsorge in der Zukunft zu sichern.
In Baden-Württemberg sind rund 50 Prozent der Einwohner ehrenamtlich tätig – weit mehr als im Bundesdurchschnitt.
Durch ein Netzwerk von ehrenamtlichen, privatwirtschaftlichen und öffentlichen Nahverkehrsangeboten wollen wir Kooperationsformen aufzeigen, die Nahverkehrsangebote in der Region Ostwürttemberg flächendeckend ergänzen können. Im Mittelpunkt von KOMOBIL2035 steht die bestmögliche Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements:
Unser wesentliches Ziel ist die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Sicherung bürgerschaftlichen Engagements für die Daseinsvorsorge im Allgemeinen und speziell, alternative ehrenamtliche Angebote im Nahverkehr zu etablieren.
KOMOBIL2035 ist ein Projekt im Rahmen des Programms „Kommunen innovativ“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Neben einem projektbezogenen, ziel- und umsetzungsorientiertem Ansatz enthält das Projekt auch einen starken Forschungsansatz, mit dem die Bundesregierung Forschungsverbünde aus Kommunen und Wissenschaft, die für den veränderten Bedarf der Bevölkerung für die öffentliche Daseinsvorsorge nach Lösungen suchen, unterstützt. Dadurch sollen Kommunen und Regionen bei der Gestaltung ihrer Zukunft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unterstützt, praxistaugliche Instrumente und Strategien der Kommunal- und Regionalentwicklung erarbeitet und neue Formen der Beteiligung und Kooperation etabliert werden, um bürgerschaftliches Engagement zu wecken und zu verstärken.
Weitere Informationen unter www.kommunen-innovativ.de
Die Abschlussbroschüre des Projekts „Gemeinsam unterwegs“ stellt das Konzept, die Angebotsformen und die Motive der Mitwirkenden mit zahlreichen Beispielen aus der Region Ostwürttemberg vor.
Konkrete Ergebnisse des Projekts KOMOBIL2035 enthält das Informationsportal www.gemeinschaftsverkehre-bw.de. Hier finden Sie alle wichtige Informationen, wie z. B. zu den unterschiedlichen Angebotsformen, eine zoombare Karte der ehrenamtsbasierten Mobilitätsanbieter in Ostwürttemberg und ganz Baden-Württemberg sowie eine Zusammenstellung aller wichtigen Fragen zu Themen wie Versicherung, Organisation, Finanzierung und Recht.
KOMOBIL2035 verbindet acht Partner aus Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter Koordination des Regionlaverbandes Ostwürttemberg wollen die Projektpartner im Forschungsverbund dazu beitragen, Ehrenamt besser zu verstehen und ehrenamtliches Engagement nachhaltig für die örtlichen Aufgaben zu sichern.

Der Regionalverband Ostwürttemberg ist Träger der Regionalplanung für die Region Ostwürttemberg, welche aus den Landkreisen Ostalbkreis und Heidenheim besteht. Der Regionalverband Ostwürttemberg ist Ansprechpartner für regionsübergreifende Institutionen an der Schnittstelle zwischen kommunaler sowie Landes- und Bundesebene und vernetzt vielfältige Akteure, beispielsweise ehrenamtliche Fahrdienste.


Die Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis sind für verschiedene Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge zuständig. Als Aufgabenträger für den Nahverkehr sind sie daran interessiert, ein möglichst flächendeckendes und gutes Mobilitätsangebot in allen Bereichen der Landkreise anzubieten.
Im Ostalbkreis leben ca. 313.000 Einwohner in den 42 Städten und Gemeinden. Sie gehören teils zum Verdichtungsbereich, teils zum ländlichen Raum. Der Ostalbkreis als Kümmerer auf Kreisebene erarbeitet Lösungen für flexible Mobilitätsangebote in den Räumen, die der Nahverkehrsplan 2014 mit einem Grundangebot des Schülerverkehrs versorgt.
Im Landkreis Heidenheim leben zirka 130.000 Einwohner in 11 Städten und Gemeinden, die dem Verdichtungsraum im ländlichen Raum und dem ländlichen Raum im engeren Sinne zugeordnet werden. Der Kreis Heidenheim erarbeitet Lösungen, wie Informationen der unterschiedlichen Mobilitätsangebote sowie überregionaler und regionaler Anbieter sinnvoll in einem regionalen Informationsportal zur Verfügung gestellt werden können.

Für die Gemeinde Rainau mit ca. 2600 Einwohnern in fünf Ortsteilen stellt sich auf Grund ihrer Struktur und Lange im ländlichen Raum zwischen den Mittelzentren Aalen und Ellwangen die Frage der Aufrechterhaltung bzw. Erreichbarkeit zahlreicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Gemeinde Rainau etabliert aus der Kooperation von Vereinen die Frage, wie Ehrenamtliche darüber hinaus in weiteren Aufgaben der Daseinsvorsorge durch hauptamtlich getragene Unterstützungsangebote gestärkt werden können und so für die Bürgerinnen und Bürger Angebote der Daseinsvorsorge besser erreichbar werden.

Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg managt für das Land Baden-Württemberg den Großteil des Schienenpersonennahverkehrs und bietet Beratung zu Themen im ÖPNV und Umweltverbund an. Die NVBW ist Ideengeber, Berater und Kontaktstelle für neuartige Angebote und neue Formen der Zusammenarbeit, wie ehrenamtlich und hauptamtlich getragener Nahverkehr in ländlichen Räumen sichergestellt werden kann.

Die Partnerschaftsgesellschaft pakora.net – Netzwerk für Stadt und Raum mit Sitz in Karlsruhe besteht aus Wissenschaftlern und Praktikern der Stadt-, Regional- und Verkehrsplanung. Die pakora.net begleitet und moderiert inhaltlich den Entwicklungsprozess der Region für die Sicherung neuartiger Mobilitätsformen in Ostwürttemberg.

Das nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung aus Berlin ist seit 15 Jahren einer der führenden Anbieter in der Konzeption und Durchführung von partizipativen Verfahren und Veranstaltungen in Deutschland. Das nexus-Institut begleitet das Projekt KOMOBIL2035 in der Konzeption und Durchführung von partizipativen Verfahren und Veranstaltungen.

Die Arbeitsgruppe Regionalforschung der Philipps-Universität Marburg war und ist in eine Vielzahl von Projekten involviert, welche einen Fokus auf die Regionalentwicklung ländlich geprägter Räume in Europa zum Fokus hatten bzw. haben. Die Arbeitsgruppe Regionalforschung an der Philipps-Universität Marburg führt in Feldstudien und Befragungen zu den personellen Ressourcen bürgerschaftlichen Engagements und der Daseinsvorsorge in ausgewählten Räumen Ostwürttembergs durch. Sie erarbeitet konkrete Handlungsansätze für die vielfältigen räumlichen und organisatorischen Ebenen im Bereich der Daseinsvorsorge.
Was die Versicherung im Ehrenamt betrifft, stellt sich die Sachlage nicht ganz einfach dar. In den Bundesländern gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen. Die hier beschriebenen Sachverhalte beziehen sich auf Baden-Württemberg.
Grundsätzlich sollte für Ehrenamtliche eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung bestehen bzw. abgeschlossen werden. Die Unfallversicherung versichert (den Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherte, nicht Dritte) gegen die Folgen eines Unfalls. Sowohl akute als auch längerfristige Folgen (z.B. Invalidität) sind abgesichert.
In Baden-Württemberg besteht für ehrenamtlich Tätige in vielen Fällen entweder ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder Versicherungsschutz über die Sammelversicherung des Landes. Ehrenamtliche, die sich in Vereinen engagieren, sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Die Sammelversicherung des Landes springt nur dann ein, wenn die Tätigkeit freiwillig ausgeübt wird, also z. B. nicht durch die Satzung vorgeschrieben wird. Einige Personengruppen, die nicht kraft Gesetzes unfallversichert sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern (z.B. Vereinsvorstände).
Weitere Regelungen und Details zur gesetzlichen Unfallversicherung können Sie der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen. Das Ministerium hat außerdem ein Bürgertelefon zum Thema Unfallversicherung und Ehrenamt eingerichtet.
Informationen zum Unfallversicherungsschutz, der über die Sammelverträge des Landes besteht, finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich direkt an den Versicherer wenden, die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in der Broschüre.
Die Haftpflichtversicherung sichert den Verursacher eines Schadens oder Unfalls gegenüber Dritten ab.
Die Insassen oder Mitfahrer sind über die Kfz-Versicherung abgesichert. Bei selbstverschuldeten Unfällen über die Versicherung des Fahrers, bei fremdverschuldeten über die Versicherung des Verursachers. Nur der Fahrer selbst erhält bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Versicherung. Wichtig ist deshalb eine zusätzliche Absicherung der ehrenamtlichen Fahrer (Unfallversicherung). Zusätzliche Insassen-Unfallversicherungen werden regelmäßig als nicht empfehlenswert bzw. als überflüssig eingestuft.
Nutzen die ehrenamtlichen Fahrer ihre privaten Pkw, dann greifen für die Insassen und den Fahrer die gleichen Regelungen wie bei Frage 2. Zu regeln bleibt jedoch, wie bei einem selbstverschuldeten Unfall bspw. mit der Erhöhung von Versicherungsprämien und der Selbstbeteiligung zu verfahren ist. Springt hier der Träger ein, wurde eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder bleibt der Ehrenamtliche ggf. auf den Kosten sitzen? Hier sollte gegenüber den Ehrenamtlichen klar kommuniziert werden, welches Risiko besteht bzw. wie sie abgesichert sind.
Meistens sind die Ehrenamtlichen bereit 1x monatlich einen Tag lang im Einsatz zu sein. Bei bspw. 12 Fahrtagen pro Monat, brauchen Sie mind. 15 ehrenamtliche Fahrer. Dann kann ein Ehrenamtlicher auch mal aussetzen oder evtl. kurzfristig einen anderen Fahrer ersetzen. Für die Entgegennahme und Koordination der Fahrtwünsche sollten Sie ebenfalls ehrenamtliche Helfer einplanen. An wie vielen Tagen pro Woche können und möchten Sie Fahrtanmeldungen entgegennehmen? Planen Sie auch hier eine „Reserve“ für Urlaub, Krankheit usw. ein.
Ehrenamtliche Fahrer brauchen nur dann einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein), wenn ein Bürgerbus nach dem Personenbeförderungsgetz (PBefG) verkehren soll. Weitere Informationen zum Führerschein zur Fahrgastbeförderung finden Sie für den Ostalbkreis hier und für den Landkreis Heidenheim hier.
Wichtig: Auch mit dem Personenbeförderungsschein dürfen max. 8 Personen (+ Fahrer, also max. 9 Personen) befördert werden. Mit dem Führerschein Klasse B darf außerdem nur ein Fahrzeug bis max. 3,5 Tonnen gefahren werden, dies ist bei der Anschaffung ebenfalls zu berücksichtigen.
Für Verkehre in der „genehmigungsfreien Nische“ wie Fahrdienste oder Bürgerrufautos ist kein Führerschein zur Personenbeförderung notwendig.
Zu unterscheiden sind im wesentlichen drei Arten von engagemenbasierten Verkehren, die sich vor allem in der räumlichen und zeitlichen Flexibilität unterscheiden.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Merkmalen. Weitere Informationen zum Bürgerbus finden Sie unter www.buergerbus-bw.de.
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Informationen rund um den Bürgerbus finden Sie auf www.buergerbus-bw.de. Dort können Sie auch Broschüren zum Thema Bürgerbus bestellen oder herunterladen.
Bei ehrenamtlichen Fahrdiensten dürfen die Gesamteinnahmen die Betriebskosten einer Fahrt nicht übersteigen. Zur Höhe des Fahrpreises gibt es eine Handlungsempfehlung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BW. Demnach sollte das Gesamtentgelt 0,30 Euro pro Kilometer nicht überschreiten. Für Bürgerbusse im ÖPNV gilt dies jedoch nicht.
Zur Vereinfachung der Planung können Sie das Planungstool „S.RufMobil“ nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eine (Vorab)Qualifizierung der Ehrenamtlichen ist nicht vorgeschrieben. Bei Bürgerbussen im ÖPNV muss allerdings ein Peronenbeförderungsschein vorliegen.
Bei den bereits bestehenden Fahrdiensten gibt es für die ehrenamtlichen Fahrer unterschiedliche Angebote, von Seminaren über Verkehrssicherheit und Erste-Hilfe-Kurse bis hin zum Fahrtraining. Welche und ob Angebote gemacht werden, entscheidet der Träger des Fahrdienstes gemeinsam mit den Ehrenamtlichen.
Bei Fragen oder Anregungen zu KOMOBIL2035 wenden Sie sich gerne an:
Andrzej Sielicki
Tel.: 07171/92764-12
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