Regionalplanung

Regionalplanänderungen

Regionalplanänderungen

Der Regionalplan Ostwürttemberg 2010 ist seit dem 08. Januar 1998 in Kraft. Je älter ein Regionalplan ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Regionalplanänderungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher oder gesetzlicher Bedingungen nötig sind.

Das Verfahren zur Änderung eines Regionalplans richtet sich nach § 12 des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg (LplG 2003). Es sieht eine Beteiligung durch Gemeinden, Landkreisen und anderen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 3 des LPlG und anerkannten Naturschutzvereine vor. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit einzubeziehen. Das Beteiligungsverfahren endet durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands und wird nach der Genehmigung vom Wirtschaftsministerium (nun das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg) erst rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.

Genehmigung: 25.02.2020 (rechtskräftig ab dem 13.03.2020)

Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht

Satzungsbeschluss: 22.11.2019

Genehmigung: 22.01.2020 (rechtskräftig ab dem 07.02.2020)

Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht

Satzungsbeschluss: 26.07.2019